Allgemeine Geschäftsbedingungen CrossFit Winterthur Performance Forge

Gültig ab Oktober 2022

Kursspezifische Buchungsbedingungen CrossFit Winterthur Performance Forge

Bei Abweichungen zu den generellen Regeln von Sportaktiv gehen diese spezifischen Buchungsbestimmungen vor.

CrossFit:

Allgemeines

  1. Teilnehmer müssen 18 Jahre alt sein. Im Einzellfall kann Minderjährigen nach Vorlage einer Einverständniserklärung durch den/die Erziehungsberechtigten ein Aboabschluss ermöglicht werden.
  2. Um an einem Training teilnehmen zu können, muss der Kunde vorgängig das entsprechende Training im Stundenplan reservieren. Reservationen müssen mindestens 3 Stunden vor Trainingsbeginn getätigt werden. Reservierte Trainings, welche nicht besucht oder zu spät (weniger als 3 Stunden vor Trainingsbeginn) abgemeldet werden, gelten als besucht und werden vom abonnierten Kontingent abgezogen.

Vertragsdauer

  1. Bei Vorliegen eines trifftigen Grundes (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft sowie Militär- und Zivildienst) kann eine Unterbrechung des Abonnements während mindestens drei Wochen gewährt werden (Timestop), wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Timestop muss vor Abwesenheit, zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis beantragt werden. Ein rückwirkender Timestop ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Dieser muss im ersten Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung der in Anspruch genommenen Dienstleistung wird mit Vertragsschluss fällig. Der Kunde gerät mit Ablauf von 10 Tagen ab Vertragsschluss ohne besondere Mahnung in Verzug.

Personaltraining:

Allgemeines

  1. Der PT-Kunde kann bei Vertragsabschluss den gewünschten Personal Trainer der Performance Forge angeben.
  2. Eine PT-Stunde dauert 55 Minuten.
  3. Das Training wird vom bei Vertragsschluss gewünschten Personal Trainer durchgeführt. Die Durchführung des Trainings durch einen anderen Personal Trainer ist nach gegenseitiger Absprache möglich.
  4. Der PT-Kunde und der Personal Trainer beginnen pünktlich zur vereinbarten Zeit mit dem Training. Eine Verspätung des PT-Kunden führt nicht zu einer Verlängerung des Trainings.

Annullierungsregeln

  1. Annullierungen müssen direkt beim Personal Trainer (E-Mail, Handy, Whatsapp) getätigt werden. Erfolgt eine Annullierung nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Training, wird das Training zum vollen Preis dem PT-Kunden verrechnet.
  2. Im Fall, dass der Personal Trainer ein Training absagt, wird dieses dem Kunden gutgeschrieben.

Vertragsdauer

  1. Ein PT-Paket muss innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsabschluss vollständig bezogen werden. Anderenfalls entfällt jeglicher Anspruch des PT-Kunden auf die übrig gebliebenen Trainings.
  2. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft sowie Militär- und Zivildienst) kann eine Unterbrechung der Vertragsdauer während mindestens drei Wochen gewährt werden (Timestop), wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Timestop muss vor Abwesenheit, zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis beantragt werden. Ein rückwirkender Timestop ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Dieser muss im ersten Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Zahlungsbedinungen

  1. Die Zahlung der in Anspruch genommenen Dienstleistung wird mit Vertragsschluss fällig. Der Kunde gerät mit Ablauf von 10 Tagen ab Vertragsschluss ohne besondere Mahnung in Verzug.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sportaktiv

Anmeldung

Anmeldungen können schriftlich per Post, E-Mail und online über die Homepage erfolgen, für die Stammkundschaft auch telefonisch. Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sind verbindlich. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Kursbedingungen sowie allfällige kursspezifische Buchungsbestimmungen anerkannt. Zur Gewährleistung des Qualitätsstandards von Sportaktiv gelten für alle Kursangebote minimale / maximale Teilnahmezahlen. Der Kursplatz ist garantiert, sobald Sportaktiv die Teilnahme schriftlich bestätigt hat.

Kursgeld

Die mit der Anmeldebestätigung zugesandte Rechnung ist bis zum angegebenen Termin vor Kursbeginn zahlbar und berechtigt danach zum Besuch des gewählten Kurses. Ab der zweiten Mahnung erhebt Sportaktiv eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.00. Barzahlung vor Ort ist nur in speziell erwähnten Fällen möglich.

Abmeldung

Kann der bereits gebuchte Kurs nicht besucht werden, ist eine schriftliche Abmeldung bei Sportaktiv erforderlich. Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Die Annullierungskosten betragen:
bei Eingang der Abmeldung bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn:

  • für Kurse bis Fr. 300.00: Fr. 30.00;
  • für Kurse über Fr. 300.00: 10% der Kurskosten;

bei späterer Abmeldung oder Rücktritt nach Kursbeginn: 100% der Kurskosten.
Abweichende Regelungen gemäss kursspezifischer Buchungsbestimmungen bleiben vorbehalten. Forderungen von Dritten für Übernachtung, Verpflegung, Reise etc. verrechnet Sportaktiv weiter.

Kursabsage

Bei zu geringer Nachfrage oder aus anderen organisatorischen Gründen kann ein Kurs annulliert werden. Die Angemeldeten werden rechtzeitig informiert und erhalten die einbezahlten Kursgelder zurück. Sportaktiv übernimmt keine weiter gehende Entschädigungspflicht.

Fortlaufende Kurse

Bei regelmässigen, in jedem Quartal stattfindenden Kursen gilt die Anmeldung mit Kursplatzgarantie jeweils automatisch für den Folgekurs. Der Verzicht auf die Teilnahme erfordert eine schriftliche oder telefonische Abmeldung. Bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn ist der Verzicht ohne Kostenfolgen möglich. Bei späterer Abmeldung oder Rücktritt nach Kursbeginn sind 100% der Kurskosten geschuldet.

Kursorganisation

Aus organisatorischen Gründen können einzelne Kurse zeitlich verschoben, zusammengelegt oder in einem alternativen Kurslokal durchgeführt werden. Die betroffenen Teilnehmer/innen werden rechtzeitig informiert. Bei Bedarf kann Sportaktiv die Kursleitung ändern oder eine ebenso qualifizierte Stellvertretung einsetzen.

Versäumte Lektionen

Das Recht zur Teilnahme am gebuchten Kurs ist persönlich und nicht übertragbar. Wegen Krankheit, Ferien, Militärdienst u.a. nicht besuchte Lektionen begründen keinen Anspruch auf Nachholung oder Kursgeldreduktion.
Ausnahme: Kann bei Langzeitkursen (über mehrere Monate) an mindestens drei aufeinanderfolgenden Lektionen derselben Kursperiode nicht teilgenommen werden, schreibt Sportaktiv nach Ablauf der Kursperiode und Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses innert zwei Wochen seit dem letzten Kurstag den entsprechenden Gegenwert dem Kundenkonto gut. Pro Arztzeugnis fällt eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.00 an. Diese Regelung gilt nicht für Blockkurse von der Dauer eines halben bis zu mehreren Tagen.

Gesundheitsattest

Die Teilnahme an den von Sportaktiv angebotenen Kursen setzt einen adäquaten Gesundheitszustand voraus. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Trainingsleitung über allfällige persönliche Beeinträchtigungen physischer oder psychischer Art zu informieren. In Zweifelsfällen kann Sportaktiv eine einfache Gesundheitsprüfung vornehmen oder einen ärztlichen Gesundheitsnachweis verlangen. Kursteilnehmende können aus in ihrer Person liegenden Gründen ohne Rückerstattung des Kursgeldes von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden.

Versicherung

Die Kursteilnehmer/innen sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung selbst verantwortlich (Krankheit, Unfall, Haftpflicht, Annullierungskosten u.a.). Sportaktiv übernimmt keine Haftung für die in den angebotenen oder vermittelten Kursen allenfalls eingetretenen Schäden irgendwelcher Art.

Kursbestätigung

Die Kursrechnung dient als Bestätigung für die Krankenkasse. Eine separate Kursbestätigung kann bei Bedarf bis spätestens ein Jahr nach Beendigung des besuchten Kurses angefordert werden.

Datenschutz

Die im Rahmen der Kursanmeldungen erhobenen Daten werden vertraulich behandelt. Sie werden ausschliesslich zu internen Zwecken genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben.

Änderungen

Änderungen gegenüber der Kursausschreibung sowie der Allgemeinen Kursbedingungen bleiben vorbehalten und bedürfen der schriftlichen Form. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen nicht anwendbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Kursbedingungen davon unberührt. Kursbeschreibungen sind Bestandteil der Allgemeinen Kursbedingungen.

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit Sportaktiv ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.

Sportaktiv
Sempacherstrasse 15
8032 Zürich

044 388 99 99
info@sportaktiv.ch

Öffnungszeiten
Kurssekretariat

Montag bis Freitag

08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr